Zivildienst

Zivildienst vs. Wehrdienst

Seit 1975 haben männliche Staatsbürger die Möglichkeit, statt dem Bundesheer den Zivildienst abzuleisten. Dieser Dienst ist nicht als Alternative zum Wehrdienst gedacht. Personen, die es aus Gewissensgründen ablehnen, eine Waffe zu betätigen, sollen dadurch Leistungen erbringen, die für die Gemeinschaft genauso nützlich sind, wie jene des Bundesheeres.

Die Schwerpunkte dieses Dienstes für die Gemeinschaft liegen vor allem im Rettungswesen, der Sozialhilfe, in der Betreuung von Menschen mit Behinderung und im Katastrophenschutz. Seit 2006 dauert der Zivildienst neun Monate (zuvor zwölf).

Wie wird man Zivildiener?

Zivildienst können nur jene männlichen Personen ableisten, die für Wehrpflichtig befunden wurden; dies wird bei der Musterung (Stellung) festgestellt, die im Laufe des 17. oder 18. Lebensjahres vom Bundesheer vorgenommen wird.
Sobald man für tauglich erklärt wurde, kann die Zivildiensterklärung abgegeben werden; eine Begründung, warum man Zivildienst ableisten möchte ist nicht erforderlich. Wichtig ist, dass die Zivildiensterklärung innerhalb von sechs Monaten nach der Musterung abgegeben wird, da nur so lange rechtlich gewährleistet ist, dass man nicht zum Bundesheer eingezogen wird.
In der Folge wird mittels Bescheid vom Bundesministerium für Inneres die Zivildienstpflicht festgestellt. Dem Zivildienstpflichtigen wird nach dem positiven Feststellungsbescheid der frühest mögliche Termin zum Beginn des Zivildienstes zugewiesen.

Zivildienst in der Wunscheinrichtung – geht das?

Sobald man den positiven Feststellungsbescheid erhalten hat, ist es gut, so viele Informationen wie möglich zu sammeln. Es ist nämlich durch die Abgabe eines Zuweisungswunsches möglich, mitzubestimmen, wo man den Zivildienst ableisten möchte.

Dies hat mehrere Vorteile, da man weiß:

Je mehr Informationen man bereits im Vorfeld über die Zivildienststelle sammelt, desto eher wird man den Zivildienst relativ unkompliziert und den Interessen entsprechend ableisten können.
Zuweisungswünsche können bei der Zivildienstserviceagentur (ZISA) deponiert
werden und zwar:

Zivildiener sind in der Regel froh, wenn sie selbständig arbeiten können und auch die Zivildienststellen freuen sich, wenn der Zivi in dem Bereich, in dem er eingesetzt wird, interessiert und talentiert ist.

eZ Publish™ copyright © 1999-2010 eZ systems as